Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Auftragsproduktionen
- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen,
wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus
Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion
eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
- Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine
schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem
Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB
dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in OnlineDatenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
- Die Namensnennung: - Foto: Heiko Jäger Fotodokumentation-Fotodesign - ist bei jeder
Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.
- Der Fotograf darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die gefertigten Fotografien im
Rahmen seiner Eigenwerbung, insbesondere als Referenz in Verbindung mit Nennung des
Auftraggebers, verwenden. Es sei denn, es handelt sich beim Auftraggeber um Verbraucher.
In diesem Fall muss für eine Namensnennung die schriftliche Genehmigung des
Auftraggebers erfolgen.
- Bildmaterial, welches Persönlichkeitsrechte berührt, wird nie ohne die schriftliche
Einwilligung des Auftraggebers oder der betroffenen Person(en) zu Zwecken der
Eigenwerbung des Fotografen verwendet oder öffentlich gezeigt.
- Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.
Haftung
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus,
z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für
dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach
der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen
abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf
ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils
erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
- Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
Rückgabe des Bildmaterials
- Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder
der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
- Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die
Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
- Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist.
- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.
Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen.
Stand: 22.05.2018