AGB

 

 

 Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

 

Geltung

 

- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB       

  genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und

  Leistungen.

 

- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots    des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur    Veröffentlichung.

 

- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu    erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.       

  Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass    der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

 

- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche     

  Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des    Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

Auftragsproduktionen

 

- Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während      der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen,   

  wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten      Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus   

  Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche   

  Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer   

  angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

 

- Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion 

  eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in    Auftrag zu geben.

 

- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach   

  Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

 

- Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine   

  schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und   

  mängelfrei abgenommen.

 

 

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

 

- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher   

  Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch    für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 

- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um   

  urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz   

  handelt.

 

- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind   

  eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,   

  dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte   

  nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung   

  weitergeben.

 

- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des

  Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.   

  Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet   

  zugegangen.

 

 

Nutzungsrechte

 

- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen   

  Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken

  sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der

  Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

 

- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder   

  Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

  mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

 

- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung

  des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem

  Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus

  den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der

  Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der

  Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

 

- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder

  Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung

  des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,

  insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen

  oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des

  Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf

  Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische

  Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses

  nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB

  dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern,

  jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in OnlineDatenbanken

  oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische

  Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der

  Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf

  Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

 

- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische

  Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach

  vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M]

  gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder

  anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf

  Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche

  Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der

  Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in

  zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

  vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen

  Vertragsverhältnis.

 

- Die Namensnennung: - Foto: Heiko Jäger Fotodokumentation-Fotodesign - ist bei jeder

  Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.

 

- Der Fotograf darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die gefertigten Fotografien im

  Rahmen seiner Eigenwerbung, insbesondere als Referenz in Verbindung mit Nennung des

  Auftraggebers, verwenden. Es sei denn, es handelt sich beim Auftraggeber um Verbraucher.

  In diesem Fall muss für eine Namensnennung die schriftliche Genehmigung des

  Auftraggebers erfolgen.

 

- Bildmaterial, welches Persönlichkeitsrechte berührt, wird nie ohne die schriftliche

  Einwilligung des Auftraggebers oder der betroffenen Person(en) zu Zwecken der

  Eigenwerbung des Fotografen verwendet oder öffentlich gezeigt.

 

- Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

 

 

Haftung

 

- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen

  oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular

  beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus,

  z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von

  Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der

  Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten

  Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

 

- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für

  dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

 

Honorare

 

- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach

  der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing

  (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

  vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

 

- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

  Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)

  sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

 

- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen

  abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf

  ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils

  erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

 

- Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag

  gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der

  Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer

  abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

 

- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen

  oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die

  Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

 

Rückgabe des Bildmaterials

 

- Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder

  der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,

  unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung

  der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

 

- Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die

  Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die

  Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

 

- Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

  Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in

  Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats

  nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.

  Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.

  Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt

  worden ist.

 

- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in

  branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

  Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

 

Vertragsstrafe, Schadensersatz

 

- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

  Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

  Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich

  weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem

  Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche

  Nutzungshonorar zu zahlen.

 

 

Allgemeines

 

- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

  Lieferungen ins Ausland.

 

- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

  Schriftform.

 

- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB

  berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die

  ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die

  der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des

  Fotografen.

 

Stand: 22.05.2018